Feldvögel

Zahlreiche Maßnahmen für Rebhühner und andere Feldvögel konnten bereits auf den Weg gebracht werden. So berücksichtigen Landwirte beim Mähen Vogelnester, bringen Blühmischungen aus, bewirtschaften Äcker extensiv oder pflegen Hecken. Für viele dieser Maßnahmen sind Förderungen möglich.

In einem aktuellen Video des Netzwerks Naturschutz, erläutern Experten (darunter auch Thorsten Teichert) bestimmte Maßnahmen. Das Video finden Sie hier.

Rebhuhn

Rebhuhn © Shutterstock
Rebhuhn © Shutterstock

Das Rebhuhn war vor wenigen Jahrzehnten noch alltäglicher Begleiter in der Feldflur und ist heute nur mit viel Glück noch in wenigen Gewannen im Landkreis Tübingen anzutreffen. Landesweit sind die Bestände drastisch eingebrochen, sodass das Rebhuhn in Baden-Württemberg inzwischen als vom Aussterben bedroht gilt.Die Gründe für den Rückgang dieser und vieler anderer Feldvögel sind vielfältig und liegen insbesondere an der gestiegenen Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Straßenbau, am veränderten Freizeitverhalten und agrarstrukturellen Veränderungen, also Intensivierung der Landwirtschaft, Herbizideinsatz und früherem Umbruch von Stoppeläckern.
Der Lebensraum der Tiere kann sehr klein sein, oft wird innerhalb eines Jahres nur eine Fläche von unter 100 ha genutzt. Wichtig sind dabei Flächen mit Altgras, Blühbrachen im Sommer, Stoppelbrachen im Winter oder Saumstrukturen, welche Nestmaterial, Deckung und Nahrung bieten.Maßnahmen zum Schutz des Rebhuhns sind insbesondere eine extensive Bewirtschaftung, die Anlage von Blühbrachen wie der "Göttinger Mischung", eine spätere Mahd von Grünflächen und die regelmäßige Pflege von Hecken. Dies bietet den Hühnervögeln Schutz und Brutmöglichkeiten, reduziert den Prädatorendruck durch Greifvögel, erhöht das Nahrungsangebot durch eine höhere Vielfalt an Sämereien, Insekten und Kleinlebewesen und kommt damit auch anderen Feldvögeln und -tieren zugute.
In enger Kooperation mit dem NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen und lokalen Akteuren wie Landwirten, Jägern und Naturschützern konnte der Rebhuhnbestand seit 2017 durch diese verschiedenen Maßnahmen von 34 auf 61 Reviere vergößert werden (Stand 2018). Die Bestandsentwicklung wird durch regelmäßige Kontrollen und Monitoring untersucht. Da eine Gesamtpopulation allerdings erst ab einem Bestand von 250 Tieren als gesichert gilt, ist eine Ausweitung und Fortsetzung der Maßnahmen dringend erforderlich.Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des NABU Vogelschutzzentrums und in der Projektbroschüre:https://www.nabu-vogelschutzzentrum.de/projekte-partner/plenum-projekt-rebhuhn/Broschüre "Lebensraum gemeinsam gestalten - Rebhuhnschutz im Landkreis Tübingen" (2,337 MiB)
Für zahlreiche dieser Maßnahmen können an die entsprechenden Bewirtschafter Ausgleichszahlungen vermittelt werden. Brachliegende Flächen, die mit Blühmischungen begrünt werden, und damit als potenzieller Lebensraum für das Rebhuhn in Frage kommen, können z.B. über die LPR (Landschaftspflegerichtlinie) oder FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) gefördert werden.

Grauammer

männliche Grauammer. © Nils Anthes
männliche Grauammer. © Nils Anthes

Auch der Bestand der Grauammer ist im Land Baden-Württemberg mit 80% von 1990 bis 2015 dramatisch zurückgegangen. Im Landkreis Tübingen liegt eines der letzten Verbreitungszentren dieser vom Aussterben bedrohten Art. Gründe dafür sind vor allem der Nestverlust durch die Bewirtschaftung von Äckern und Grünflächen, sowie fehlende Nahrungsquellen.
Zum Schutz dieser Art werden ähnliche Maßnahmen ergriffen, wie für andere bodenbrütende Feldvögel. Extensive Bewirtschaftung von Äckern und Grünflächen, Blühbrachen, späte Mahd, regelmäßiges Zurückschneiden von Hecken und teilweises Stehenlassen von Getreideernten bieten den Vögel Schutz und Nahrung. Der akute Schutz von Nestern der Grauammer, sowie die Beschilderung im Zusammenhang mit dem verordneten Leinengebot für Hunde und Betretungsverbot abseits von Wegen im Projektgebiet im Westen des Landkreises sind ebenso ein wichtiger Beitrag zum Schutz dieser hochgradig bedrohten Art.Ein besonderer Schutz von Gelegen wird durch eine Nestkartierung, Monitoring und Meldung an die jeweiligen Bewirtschafter gewährleistet.
Diese Maßnahmen werden individuell angepasst und sind förderfähig.

Kiebitz

Kiebitz © D. Nill
Kiebitz © D. Nill

Ein weiterer Vogel, der früher in der offenen Landschaft sehr häufig anzutreffen war, ist der Kiebitz. Doch die Populationen gehen drastisch zurück, weshalb der Kiebitz in Baden-Württemberg als vom Aussterben bedroht gilt. Im Landkreis Tübingen finden sich noch Lebensräume dieser Art, die jedoch durch fortschreitende Landschaftsveränderungen wie Entwässerungen und Umbruch von Grünland oder den Bau von Infrastruktur immer weiter abnehmen.
Um diese Art zu schützen, werden gezielt Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen von Gehölzstrukturen, um den Tieren offene Flächen zur Verfügung stellen zu könen. Aber auch die Bereitstellung von Bruträumen durch eine unterlassene Befahrung während der Brutzeit und Schutz der Gelege durch Zäune sind notwendig. Außerdem spielt die Schaffung neuer Nahrungshabitate eine große Rolle, die durch die Anlage von kleinen Tümpeln, sog. Blänken, erzielt werden kann.Diese und weitere Maßnahmen können individuell angepasst und auch gefördert werden.

Feldlerche

Feldlerche © Shutterstock
Feldlerche © Shutterstock

Dem ausdauernden Zwitschern der ehemaligen "Allerweltsart" ist heute nur noch in einigen Gebieten zu lauschen. In Baden-Württemberg ist die Feldlerche als eine gefährdete Art eingestuft. Die Tiere leben in weiten, offenen Landschaften, die aus Wiesen und Äckern bestehen. Aufgrund der Nutzungsintensivierung solcher Flächen ist der Lebensraum dieses Vogels jedoch gefährdet. Zu frühes Abernten von Grünlandeinsaaten führt zu Brutverlusten, da die Vögel in solchen Flächen bevorzugt nisten. Aber auch Eutrophierung, Infrastrukturausbau, das Stören von Nestern z.B. durch Hunde, sowie eine hohe Raubtierdichte sorgen dafür, dass die Art immer mehr verschwindet.
Allerdings können die Populationen im Landkreis durch geeignete Maßnahmen unterstützt und gefördert werden. Diese entsprechen weitestgehend den Maßnahmen, die auch für andere im Offenland lebende Bodenbrüter ergriffen werden. Dazu zählen eine extensive Bewirtschaftung der Flächen, späte Mahdtermine oder das Anlegen von Blühflächen. Oft ist auch das Anlegen von sog. Lerchenfenstern eine sinnvolle Maßnahme. Dies sind vegetationsfreie Flächen von bestimmter Größe innerhalb von bewirtschafteten Äckern.Maßnahmen zum Schutz der Feldlerchen sind individuell anpassbar und förderfähig.

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