PLENUM-Projektförderung: Antragsformulare, Fristen, Ablauf

Antragsformulare

Bevor Sie einen PLENUM-Antrag stellen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzten. So können wir die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Anliegens prüfen und bei der Antragstellung behilflich sein. Die Basis für jeden Antrag sind die Dokumente „Antragsmantel“ (266,6 KiB) und „PLENUM-Formular“ (118,2 KiB). Je nach Art Ihres Vorhabens benötigen wir darüber hinaus noch weitere Anlagen von Ihnen. Nach der ersten Kontaktaufnahme erhalten Sie diese Anlagen direkt von uns. Auch der anrechenbare Fördersatz richtet sich nach den von Ihnen geplanten Maßnahmen, aber auch nach der Art des Antragstellers (Landwirt*in, Gemeinde, Verein etc.). Diese und noch weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen.

Antragsfrist

Eingegangene PLENUM-Projektanträge werden von der Geschäftsstelle gesammelt und in sogenannten Förderrunden gebündelt. Jedes Jahr findet eine reguläre Förderrunde statt; die Antragsfrist hierfür ist in der Regel Mitte Dezember des Vorjahres. Möchten Sie also eine PLENUM-Förderung für Ihr Projekt beantragen, muss der vollständige Antrag bis Mitte Dezember vorliegen um in der Förderrunde des Folgejahres berücksichtigt werden zu können.
PLENUM-Antragsfrist: Erkundigen Sie sich bitte auf der Geschäftsstelle!

Sollte das PLENUM-Jahresbudget durch die reguläre Förderrunde nicht ausreichend ausgeschöpft werden, behält sich de VIELFALT-Geschäftsstelle vor kurzfristig eine zweite Förderrunde unterjährig auszurufen. Die Fristen für eine eventuelle zweite Förderrunde werden von der Geschäftsstelle online und in der Presse bekannt gegeben.

Ablauf der Antragstellung

Übersichtsschema des Antragsablaufes.
Ablauf des PLENUM-Antragverfahrens; © VIELFALT

Ihre vollständigen Antragsunterlagen werden von der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) auf Förderfähigkeit geprüft und anschließend in unserer nächsten Fachbeiratssitzung vorgestellt. Dieser gibt als beratendes Gremium eine Empfehlung an den Vereinsvorstand, der abschließend über eine Förderung entscheidet.Bei einer positiven Entscheidung des Vorstands erhalten Sie kurze Zeit später Ihren Bewilligungsbescheid von der zuständigen Bewilligungsstelle. Dies ist gleichzeitig die offizielle Erlaubnis, mit Ihrem Projekt zu beginnen!Nach Abschluss Ihres Projekts bzw. bei mehrjährigen Vorhaben jeweils zum Ende eines Kalenderjahres rechnen Sie die Ihnen entstandenen Kosten mit uns ab. Dafür wird Ihnen von der Bewilligungsbehörde ein entsprechendes Abrechnungsformular zur Verfügung gestellt.Bitte beachten Sie: Sie gehen bezüglich der Projektkosten immer zuerst in Vorleistung; nur Kosten, die nachweislich entstanden sind, können anschließend mit uns abgerechnet werden.
Den Ablauf des Antragverfahrens können Sie sich hier (307,2 KiB) herunterladen.

Weitere Unterlagen zum PLENUM-Antrag finden Sie in unserem Downloadbereich.