Wildbret: Forst Baden-Württemberg, Dettenhausen
Bezugsquellen von Wildbret im Landkreis Tübingen
Im Landkreis Tübingen bekommt man Wildbret auf vier verschiedenen Wegen. Ein Weg führt über ForstBW, zuständig für die Forstreviere des Landes Baden-Württemberg und somit für die Jagd im Naturpark Schönbuch. Andere Ansprechpartner sind: Landratsamt Tübingen, Kreisjägervereinigung Tübingen e.V. oder Kleinmengen direkt über verschiedene Metzgereien.
Der Bestellvorgang
Ansprechpartner ist der Forstbezirk Schönbuch am Standort Dettenhausen
E-Mail: schoenbuch@forstbw.de
Telefon: 07157 / 27349 – 96, sowie – 97
Das Bestellformular finden Sie hier. (285,9 KiB)
Üblicherweise werden ganze Rehe oder Wildschweine "im Fell" verkauft. Das Zerlegen kann zur Bestellung hinzugewählt werden. Der Zeitpunkt der Lieferung ist bei der Bestellung zu klären.
Naturschonende Bewirtschaftung
Wildbret unterscheidet sich von den anderen Produktgruppender PLENUM-Produktfamilie, weil keine Rohstoffe angebaut werden. Dennoch findet eine "naturschonender Bewirtschaftung" statt, da die Jagd zur Pflege und zum Erhalt des Waldes beiträgt. "Unser Wild gehört ganz selbstverständlich zum Wald. Durch eine verantwortungsvolle Bejagung sollen Wald und Wild in einem angemessenen Gleichgewicht bleiben. Überhöhte Wildbestände führen zu starken Verbissschäden an jungen Waldbäumen und zu Schäden in der Landwirtschaft. Nur bei einer angepassten Wilddichte können standortgemäße, strukturreiche und naturnahe Mischwälder aufwachsen." (ForstBW- Info: Wild aus heimischen Wäldern)
PLENUM hat Kriterien definiert, die sicherstellen, dass Wildbret aus einer nachhaltigen und regionalen Quelle kommt und eine Mehrwert für den Naturschutz aufweist:
- Es darf nur Wildbret von Tieren angeboten bzw. verarbeitet werden, die aus freier Wildbahn des PLENUM-Gebiets Landkreis Tübingen stammen.
- Das Wild sollte zum meist überwiegenden Teil (≥80 %) aus PEFC-oder FSC-zertifizierten Wäldern stammen.
- Der regionale Wildbretbezug ist nachzuweisen (z.B. mittels Wildhandelsbuch, aus dem ersichtlich wird, wer/wann/wo das Tier geschossen hat).
- Eine hohe Fleisch-/Produkt-Qualität ist zu gewährleisten.
- Alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben (insbesondere Hygiene) zur Wildbretverarbeitung und Vermarktung sowie Vorgaben des Jagdgesetzes, Durchführungs-verordnung zu Fütterung etc. sind einzuhalten.
- Es werden keine GVO-veränderten Futtermittel/Saatgut z.B. zur Äsungsverbesserung verwendet.
- In freier Wildbahn werden keine Medikamente verabreicht.