Aktuelles
Vor Ort biologische Vielfalt bewahren - Bis zum 1. Juli PLENUM-Antrag stellen!
Im Landkreis Tübingen stehen seit 2013 jährlich fast ein Viertelmillion Euro zur Verfügung, um direkt oder indirekt eine naturschutzorientierte Landbewirtschaftung zu fördern, Artenschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, Menschen über Naturschutzziele aufzuklären und manches mehr. Dank des Förderprogramms PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt) konnten so in den vergangenen Jahren z.B. zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe, Wengerter, Landschaftspfleger*innen, Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine etc. bei ihren umfangreichen Investitionen in Gerätschaften für die Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen und anderen Extensivflächen unterstützt werden. Aber auch die nachgelagerten Verarbeitungsstufen (Mostereien, Brennereien, Mühlen, Molkereien etc.) haben nennenswerte Schritte in Richtung Qualitätssteigerung und -sicherung mit Unterstützung von PLENUM unternommen. Insgesamt konnten für Produkte aus angepasster Bewirtschaftung schützenswerter Lebensräume die Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche Regionalvermarktung gestärkt werden. Dass dabei auch einige sinnstiftende Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung entstanden sind, ist ein besonderer Gewinn!So soll es weitergehen und noch verfügbare Mittel aus dem Haushaltsjahr 2022 dringend entsprechend genutzt werden! Wenn Sie schon länger über eher kurzfristig realisierbare Investitionen im Bereich der Landschaftspflege, Direktvermarktung oder der Verarbeitung naturverträglich erzeugter Rohstoffe nachdenken, melden Sie sich bitte bei uns. Wichtig ist, dass sich Ihre Ideen bis in den frühen Herbst umsetzen lassen. Nutzen Sie die Frühjahrsenergie und zögern Sie nicht! Besonders begrüßt werden stets Projekte, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sozialer Benachteiligung ermöglichen.VIELFALT e.V. unterstützt Privatpersonen, Landwirt*innen, Gewerbetreibende, Initiativen, Vereine, Kommunen und andere dabei, Fördermittel aus dem Landesprogramm zu beantragen. Anträge für die zweite Förderrunde 2022 sollten bis zum 01. Juli 2022 bei VIELFALT e.V. eingereicht werden. Bitte klären Sie grundsätzlich vor der Antragstellung mit den Mitarbeiter*innen der VIELFALT-Geschäftsstelle, ob Ihre Projektidee über PLENUM Tübingen förderfähig ist und welche weiteren Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen. Das Team steht gerne für ein erstes Gespräch und zur weiteren Beratung und Antragsabwicklung zur Verfügung.
Auch wenn Ihre Ideen eher konzeptioneller Natur (bspw. Natur-/Artenschutzprojekte oder Umweltbildungsmaßnahmen) sind und eher eine mittel- bis langfristige Umsetzung erwarten lassen, können Sie auch diese gerne schon jetzt an VIELFALT e.V. herantragen. Alle Anfragen werden auf Förderfähigkeit geprüft und ggf. in die erste Förderrunde des Folgehaushalts (2023) aufgenommen, wenn ein längerer Vorlauf erforderlich sein sollte.
Tag der Streuobstwiese - Öffentliche Führung durch das Streuobstinfozentrum
Am 29. April feiert Europa den Tag der Streuobstwiese. Verschiedenste spannende Aktionen laden dann zur Teilnahme.
Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. beteiligt sich mit einer öffentlichen Führung durch das Streuobstinfozentrum (SIZ). Am Samstag, den 30. April um 11:00 Uhr laden die beiden Infozentrum Guides Lothar Ellinger und Mario Beißwenger zu einer Führung durch das „SIZ“ in Mössingen ein (Löwensteinplatz, direkt neben dem Café Pausa). Dort gibt es für Groß und Klein alles Mögliche zu entdecken und auszuprobieren. Zum Abschluss können sich die Teilnehmenden über eine kleine Verkostung mit leckeren Streuobstpodukten freuen.
Um eine frühzeitige Anmeldung unter obstwerkstatt@streuobstparadies.de wird gebeten.
Weitere Aktionen zum Tag der Streuobstwiese sind zu finden unter: http://orchardseverywhere.com/aktionen/
Most & Meet - Wandern und Genießen im Streuobstparadies
Der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. lädt zur Wanderung mit Mostverkostung in den Streuobstwiesen ein. Unter dem Motto Most & Meet finden an fünf Terminen einzigartige kulinarische Wanderungen statt. Auf den Rundwegen durch das Schwäbische Streuobstparadies erwarten die Teilnehmenden vier bzw. fünf Stationen von regionalen Betrieben, die feinste Streuobstspezialitäten und Finger Food bereithalten. Tauchen Sie ein ins Streuobstparadies und genießen Sie die Aromen der Obstwiese direkt an deren Ursprungsort. Am Ende jeder Wanderrunde können Besucherinnen und Besucher sich an einem Verkaufsstand der mitwirkenden Streuobst-ErzeugerInnen mit Köstlichkeiten für zu Hause eindecken. Für die Genusswanderung inklusive Verkostungen sollten etwa zwei bis drei Stunden einplant werden.Die fünf Most & Meet-Veranstaltungen finden im Mai und Juli an verschiedenen Standorten im Schwäbischen Streuobstparadies statt (jeweils zwischen 11:00 und 16:00): ·Sonntag, 08.05.22, Kusterdingen-Mähringen·Sonntag, 03.07.22, Göppingen (Oberholz)·Sonntag, 10.07.22, Lenningen-Unterlenningen·Sonntag, 17.07.22, Dettingen an der Erms·Sonntag, 31.07.22, Herrenberg-Kayh Eine Anmeldung zur Teilnahme ist über die Buchungsplattform der Stadt Göppingen (www.erlebe-dein-goeppingen.de/most-and-meet) unbedingt erforderlich. Die Teilnehmer-Innen buchen Zeitslots mit maximal 10 Personen. Eine Teilnahme ist für € 25,- p.P. (Lenningen & Dettingen) bzw. € 29,- p.P. (Kusterdingen, Göppingen, Herrenberg) möglich. Kinder zwischen 5 und 14 Jahren zahlen € 9,- (inkl. Glas und einer kleinen Überraschung).Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Schwäbischen Streuobstparadieses e.V..
Ein Traum in Weiß und Rosa: Veranstaltungsbroschüre „Schwäbisches Hanami“ zur Obstbaumblüte im Streuobstparadies erschienen
Noch sind die Bäume kahl, das Wetter frostig und die Wiesen im Schwäbischen Streuobstparadies gefroren. Von wärmenden Sonnenstrahlen, duftenden Blüten und summenden Bienen träumt man dieser Tage gerne. Auch im „Schwäbischen Streuobstparadies“ wird dem Frühjahr entgegengefiebert. Ab April finden daher unter dem Motto „Schwäbisches Hanami“ (japanisch = Blüten betrachten) wieder zahlreiche Veranstaltungen zur Obstbaumblüte statt. Die ortsansässigen Vereine, Museen, Betriebe und Kommunen der sechs paradiesischen Landkreise haben ein vielfältiges Programm zusammengestellt, um diese zauberhafte Jahreszeit zu erleben. Die Broschüre „Schwäbisches Hanami 2022“ liegt in zahlreichen Rathäusern, Landratsämtern, Tourist-Informationen, Museen und Hofläden in der Region aus und kann bei der Geschäftsstelle des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies e.V. kostenlos angefordert werden. Alle Veranstaltungen sind auch der Internetseite www.streuobstparadies.de zu entnehmen.Damit keinem die „paradiesischen Blütenträume“ entgehen, startet der Verein Schwäbisches Streuobstparadies e.V. ab Mitte März wieder seinen beliebten Blüten-Ticker. Auf der Internet- und der Facebook-Seite www.facebook.com/SchwaebischesStreuobstparadies/ wird es tagesaktuelle Fotos von Apfel-, Kirschen- und Birnenknospen sowie -blüten zu bewundern geben. So sieht man auf einen Blick, wo es schon blüht im Streuobstparadies und wann sich ein Spaziergang durch den Traum in Weiß und Rosa besonders lohnt.
Kulturlandschaftspreis des Schwäbischen Heimatbunds 2022
Der von Schwäbischem Heimatbund (SHB) und Sparkassenverband BW ausgelobte Preis würdigt zum 32. Mal Einsätze zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaften im württembergischen Landesteil. Das Preisgeld von insgesamt 11.000 Euro soll privates Engagement fördern und unterstützen sowie herausragende Verdienste um die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Kulturlandschaften würdigen.
Frist zur Bewerbung ist der 30.04.2022.
Den Flyer zum Programm gibt es hier.
EnBW-Förderprogramm "Impulse für die Vielfalt" 2022
2022 können im Rahmen des EnBW-Förderprogramms wieder Schutzmaßnahmen für heimische Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg unterstützt werden. Förderfähig sind Projekte, bei denen es sich schwerpunktmäßig um die Anlage von Laichgewässern und Eiablageplätzen oder um die Aufwertung von Landlebensräumen und die Schaffung von Trittsteinhabitaten zur Vernetzung von einzelnen Populationen handelt.
Jeder kann mitmachen und einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen (ausgenommen sind lediglich Landes- und behördliche Einrichtungen sowie Mitarbeiter der EnBW). Die Maßnahmenumsetzungen werden von den Antragsstellern in Eigenregie durchgeführt, wobei die förderfähigen Kosten eines beantragten Projektes zu max. 90 % der Gesamtsumme des Projektes gefördert werden, jedoch eine Summe von 7.000 € nicht überschreiten sollen.
Projektanträge können bis zum 15.Mai 2022 bei der LUBW eingereicht werden. Die Maßnahmen für das Jahr 2022 können dann ab dem 1.Oktober umgesetzt werden und müssen noch bis Ende des Jahres beendet sein.
Nähere Informationen zum Projekt gibt es hier.
Blühende Verkehrsinseln - Wettbewerb für insektenfreundliche straßenbegleitende Grünflächen
Bereits zum vierten Mal ruft das Verkehrsministerium alle Kommunen im Land auf, sich für den Insektenschutz stark zu machen.
Zugelassen sind alle Flächen an Gemeinde-, Kreis-, Landes-und Bundesstraßen, sowohl innerorts als auch außerorts. Die Flächen müssen in den vergangenen drei Jahren mit heimischen Pflanzen aufgewertet worden sein oder noch bis zum 31. Mai 2022 umgestaltet werden.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31.Mai 2022.
Nähere Informatinen gibt es unter www.bluehende-verkehrsinseln.de
Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2022
Der Schwäbische Heimatbund verleiht wie jedes Jahr auch dieses Jahr den mit insgesamt über 10.000 € dotierten Kulturlandschaftspreis. Einsendeschluss für die Bewerbung 2021 ist der 30. April 2022. Alle weitere Information dazu finden Sie unter www.kulturlandschaftspreis.de
LNV-Stiftung hilft bei der Realisierung von Naturschutzprojekten
Gute Nachrichten für ehrenamtliche Naturschützer*innen und Umweltgruppen:
Die LNV-Stiftung fördert auch in diesem Jahr wieder Projekte und Aktivitäten, die dem Erhalt der Biodiversität und unserer natürlichen Lebensgrundlage dienen. Für das Jahr 2022 gibt es keinen Förderschwerpunkt, Projekte aus dem ganzen Naturschutzspektrum können gefördert werden. Anträge können bis zum 30. April 2022 an die LNV-Stiftung gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Runter vom Sofa, rein in die Obstwerkstatt: das neue Kursprogramm ist da!
Das Streuobst-Infozentrum des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies e.V. in Mössingen lädt seit seiner Eröffnung im Jahr 2018 Groß und Klein zum spielerischen Lernen und Entdecken ein. Die Besucher können Spannendes und Wissenswertes rund ums Streuobst erfahren, sich als Singvogel ausprobieren, die Seele in der blühenden Wiese baumeln lassen, beim Obsternten schwitzen und ihre Fähigkeiten beim virtuellen Baumschnitt testen.
Die dazugehörige Obstwerkstatt bietet seit 2019 ein umfangreiches und abwechslungsreiches Programm für Erwachsene, Kinder, Teenies und Familien an. Ob Kochen, Backen, Filzen, Saft pressen oder Streuobstwiesenbaden – hier ist für jeden was dabei. Kürzlich ist nun auch das neue Programmheft für das erste Halbjahr 2022 mit dem umfangreichen Kursangebot zwischen Januar und Juli 2022 erschienen. Hier nur einige Auszüge aus dem abwechslungsreichen Angebot:
Mitwoch 13. April 2022:
Filzwerkstatt Küken
Kurs für Kinder von 8- 12 Jahren mit Daniela Häberle
Samstag, 23. April 2022:
Mein erstes Menü kochen
Kurs für Jugendliche von 13-17 Jahren mit Anette Roggenstein
Informationen zu diesen und vielen weiteren tollen Kursen findet man auf der Homepage des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies e.V. www.streuobstparadies.de. Zudem liegt das Kursprogramm bei vielen Touristinformationen und Rathäusern aus und kann kostenfrei unter kontakt@streuobstparadies.de bestellt werden.
Übrigens: Die Obstwerkstatt kann auch exklusiv mit einer Gruppe besucht werden. Schulklassen, Kindergeburtstage oder sonstige Gruppen sind herzlichen Willkommen!
Kontakt:
Schwäbisches Streuobstparadies e.V.
Bismarckstrasse 21
72574 Bad Urach
Telefon: 07125 – 309 32 63
e-mail: kontakt@streuobstparadies.de
www.streuobstparadies.de
Fördermöglichkeiten der Stiftung Naturschutzfonds BW
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg bietet verschiedene Möglichkeiten der Förderung an:
Die Vereinten Nationen haben 2021 – 2030 als Dekade zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf der ganzen Welt ausgerufen.
Mit dem Förderschwerpunkt 2022 unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds die Ziele der aktuellen Dekade und fördert vorbildliche Projekte in Baden-Württemberg oder mit Bezug zu Baden-Württemberg zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Gefördert werden vielfältige Aktivitäten wie beispielsweise die Durchführung praktischer Maßnahmen zur Wiederherstellung sowie zum Schutz und zur nachhaltigen Sicherung von Ökosystemen oder Informations- und Bildungskampagnen zur Wiederherstellung von Ökosystemen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Naturschutzorganisationen und im Naturschutz tätige Stiftungen. Die Zuwendung erfolgt als Teilfinanzierung und wird bis zu einer Höhe von 80.000 Euro für ein Projekt gewährt. Anträge auf eine Zuwendung von weniger als 5.000 Euro können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Über den Allgemeinen Stiftungshaushalt werden im Jahr 2023 Projekte gefördert, die zur Stärkung der Biologischen Vielfalt beitragen und eine Laufzeit bis zu vier Jahren haben.
Antragsfrist dafür ist der 2. Mai 2022.
Im Bereich Ersatzzahlungen können Mittel zweckgebunden für die Aufwertung von Natur und zur Landschaftspflege eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in engem räumlichen Bezug zum Eingriffsort umgesetzt werden und vorab mit dem zuständigen Regierungspräsidium abgeklärt wurden.
Antragsfrist für solche Vorhaben ist der 1. Juli 2022.
Um Fragen zur Antragstellung und zum Förderverfahren für neue Antragsteller*innen klären zu können, findet am 10. März von 10:00 - 12:30 eine Infoveranstaltung per Videokonferenz statt. Eine Anmeldung bis 7. März unter dirk.herrmann@um.bwl.de ist erforderlich.
Alle Unterlagen zur Antragstellung 2023 sind zu finden unter stiftung-naturschutz.landbw.de/ausschreibung
Pflegemaßnahmen an Amphibiengewässern
Der ABS (Amphibien/Reptilien-Biotop-Schutz Baden-Württemberg e. V.) hat zur Hilfestellung für die Pflege von Amphibiengewässern, sowie alle etwaig auftretenden Fragen eine Dokumentation erstellt, welches hier mit den relevanten Informationen Antwort auf offene Fragen geben will. Dies soll helfen, die durch Amphibien genutzten Gewässer zu fordern und zu fördern um hier die Nutzbarkeit für die Amphibien zu sichern.„Handreichung zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen an Amphibiengewässern“ ist hier zu finden.
An alle Streuobstbegeisterte:
Die Obstbaumschnittschule läd, bis Mitte Mai 2022, jeden Dienstag um 19 Uhr zu einem kostenfreien Webseminar zum Thema Obstbaumschnitt und Kulturlandschaft ein.
Folgende Themen stehen an: 12.04.22 Klimawandel – Strategien im Streuobstanbau | Julian Siebert, Obstbaumschnittschule19.04.22 Hecken und Baumlandschaften in Europa – früher, heute und morgen – Von den Heckenlandschaften aus Cornwall bis zu den Obstlandschaften im Mostviertel in Österreich. | Michael Grolm, Obstbaumschnittschule26.04.22 Geschichte des Obstanbau in Europa | Gesine Langlotz, Obstbaumschnittschule03.05.22 Schlossimkerei Tonndorf – Klasse statt Masse | Max Weber, Berufsimkerei – Schlossimkerei Tonndorf10.05.22 Arbeitszeitbedarfe im Streuobstbau – Grundlage für wirtschaftliche Bio-Streuobst-Konzepte | Lara Schubert, Obstbaumschnittschule
Buchbare Webseminare auf www.obstbaumschnittschule.de auswählen!
Bewerbungen für den Landesnaturschutzpreis 2022 möglich
„Wo zwei sich treffen – Vielfalt in Saumbiotopen fördern!“ Unter diesem Motto steht der Landesnaturschutzpreis 2022. Bis zum 1. August können sich Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Schulen oder Kindergärten um den Preis bewerben. Es können auch Bewerbungen vorgeschlagen werden.Mit dem Landesnaturschutzpreis 2022 werden Initiativen ausgezeichnet, die im Bereich der Neuanlage, dem Erhalt oder der Pflege von Saumbiotopen aktiv sind oder Bildungsmaßnahmen hierzu anbieten. Dabei kann es sich um ein noch laufendes oder um ein bereits abgeschlossenesProjekt handeln; es muss in Baden-Württemberg umgesetzt werden oder umgesetzt worden sein.Nähere Informationen finden Sie hier.
Streuobstanbau ist Kult!
Bereits im März 2021wurde der Streuobstanbau in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes Deutschland aufgenommen. Nun wurde am 19.November die entsprechende Urkunde durch die deutsche UNESCO-Kommission in Düsseldorf verliehen. Geehrt wurde damit der Trägerverein "Hochstamm Deutschland e.V.", der mit über 1,3 Mio. Unterstützer-innen und Unterstützern die Aufnahme des Streuobst-anbaus in diese Kulturerbe-Liste beantragte.Bedanken möchte sich der Verein in diesem Zug bei allen Streuobst-Held(inn)en, die in der Praxis vor Ort großartiges leisten und dadurch sowohl Landschaft, als auch das immaterielle Kulturerbe des Streuobstanbaus erhalten!Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Naturschutzworkshop „Spitzberg“ am 29.10.2021
Am Freitag den 29.10.2021 haben der Verein VIELFALT e.V. und die Hochschule Rottenburg zum Naturschutzworkshop „Spitzberg" eingeladen. Es fand ein fachlicher Austausch mit Fachexpert*innen über die (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Pflege- bzw. Artenschutzmaßnahmen für den langfristigen Erhalt des Gebietes statt. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und Forstverwaltung des Landkreises, des Regierungspräsidiums Tübingen, der Umweltämter der Gemeinden Tübingen und Rottenburg, Landschaftspfleger*innen und Naturschutzverbänden wurde beraten, wie Magerwiesen, Trockenmauern, Wacholderheiden, Gewässer und die Wälder des Spitzbergs bestmöglich gepflegt und geschützt werden sollten.
Der Workshop begann mit einer Reihe von Kurzvorträgen zur Flora und Fauna am Spitzberg und Maßnahmenvorschlägen für die verschiedenen Artengruppen: Pflanzenwelt des Offenlandes (Alfred Buchholz), Avifauna, Tagfalter und Widderchen (Thomas Gottschalk), Fledermäuse (Ingrid Kaipf), Herpetofauna, Heuschrecken und Käfer (Thomas Bamann), Libellen (Klaus Siedle) und Landschnecken (Ira Richling) am Spitzberg Tübingen. Weiter stellte Matthias Dollek seine Erfahrungen zu ausgewählten Pflegemaßnahmen vor. Hier ging es um Hütehaltung versus Koppelhaltung und Pflegemaßnahmen in Steillagen.Eine Zusammenführung der Synergien und Gegensätze einzelner Maßnahmenvorschläge eröffnete eine aktive Diskussion. Es wurden Möglichkeiten gesucht und aufgezeigt, wie die unterschiedlichen Lebensräume optimal gepflegt und wie künftig einschneidende Veränderungen der Landnutzung am Spitzberg unterbunden werden können, um diesen Hotspot Biologischer Vielfalt zu bewahren und u.a. mit Blick auf den landesweiten Biotopverbund zu entwickeln.
Erfahrungsaustausch Inklusion am 07.10.2021
Wie kann die Verknüpfung von Naturschutz und Inklusion gelingen?
Am Donnerstag, den 07.10.2021 luden der Verein VIELFALT, das Landratsamt Tübingen und die AiS inklusiv gGmbH zum Erfahrungsaustausch Inklusion nach Bodelshausen und Mössingen ein.Die zweiteilige Veranstaltung begann im FORUM Bodelshausen mit Grußworten und Vorträgen von Frau Margarete Mende (Stellvertretende Bürgermeisterin, Gemeinde Bodelshausen), Herrn Landrat Joachim Walter, Frau Iris Ackermann (Abteilungsleitung, Landratsamt Tübingen Abt. Soziales), Herrn Patrick Sauter (Sozialplaner, Landratsamt Tübingen Abt. Soziales) sowie Herrn Kolja Schümann (Geschäftsführer, VIELFALT e.V.). Die Referent*innen berichteten hierbei insbesondere von den Fördermöglichkeiten und bisherigen Erfolgen bei der Verknüpfung von Naturschutz und Inklusion im Landkreis, um den anwesenden Teilnehmer*innen (Einrichtungsträger, Kreistagsmitglieder, Vereine, Kommunen und weitere Verwaltungsstellen) neue Wege und Impulse für künftige Inklusionsvorhaben aufzuzeigen.
Herr Schümann legte dabei die Fördermöglichkeiten von Inklusionsprojekten über das PLENUM-Förderprogramm dar und stellte bisherige Best-Practice Beispiele vor. Hierbei wurden insbesondere die erfolgreichen Projekte der AiS inklusiv gGmbH, der Habila GmbH und des Freundeskreis Mensch e.V. im Bereich Landschaftspflege und Vermarktung sowie der Lebenshilfe Tübingen e.V. im Bereich Freizeitgestaltung beleuchtet. Insgesamt konnten über PLENUM Landkreis Tübingen bislang 19 Projekte mit Inklusionsbezug mit insgesamt rund 100.000 € gefördert werden. Bei allen Erfolgen betonte Herr Landrat Walter, dass dies zwar viel, aber nicht genug sei. Auch die anderen Redner betonten, dass hier weitergedacht werden müsse und neue Vorhaben und Projektideen willkommen seien.An den Grenzen des PLENUM-Förderprogramms – so können beispielsweise keine Lohnkosten finanziert werden – setzen dabei die Unterstützungsmöglichkeiten des Landkreises an, über welche Frau Ackermann und Herr Sauter berichteten. Neben der Unterstützung durch die Eingliederungshilfe, die Jobcenter, die Arbeitsagenturen sowie die Integrationsämter, kann die Fachstelle für inklusives Arbeiten (FIA) beratend tätig werden und „spezifische Eingliederungshilfeleistungen mit den Leistungen des Integrationsamtes verzahnen und zusammenführen,“ so Sauter.Nach dem Vortragsteil konnten die Teilnehmenden sowohl bei einem Besuch der Mosterei in Bodelshausen als auch in der Obstwerkstatt in Mössingen direkte Einblicke in die erfolgreiche Inklusionsarbeit erlangen. Mitarbeitende der AiS inklusiv gGmbH pressten vor Ort Saft und verarbeiteten geerntetes Obst zu Dörrobst. Herr Marcus Hölz, Geschäftsführer der AiS inklusiv gGmbH, berichtete über die vielfältigen Möglichkeiten, Inklusion bei der Arbeit in der Landschaftspflege und der Streuobstverarbeitung stetig mitzudenken, um so individuelle sowie flexible Arbeitsplätze zu schaffen.
Bundesprogramm Biologische Vielfalt - Stadtnatur
Eine vielfältige und intakte Stadtnatur ist gut für Mensch und Umwelt, denn Siedlungsräume sind nicht nur wertvolle Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten - Stadtnatur macht Städte und Gemeinden widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und bietet Raum für Erholung, Freizeit und Naturerleben.Ziel des Förderschwerpunkts Stadtnatur ist es, im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt den Anteil an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement zu erhöhen und die biodiversitätsfördernde Durchgrünung von Städten und Gemeinden zu verbessern. Der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur sollen durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden.Zur Umsetzung der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt auf lokaler Ebene werden auch die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen gefördert.Nähere Informationen zum Programm und zur Antragstellung gibt es hier.
Neues Projekt „UnternehmensNatur“ berät Betriebe zur naturnahen Flächengestaltung - Anmeldung ab sofort
Egal, ob Logistikkonzern oder Handwerksbetrieb, Architekturbüro oder Autowerkstatt: Alle können sich für mehr biologische Vielfalt auf ihrem Betriebsgelände einsetzen. Dieser Beitrag zum Artenschutz wird immer wichtiger, denn der Verlust von Arten und Biotopen schreitet auch in Baden-Württemberg immer weiter voran. Dem möchte der NABU gemeinsam mit Unternehmen entgegenwirken.Es gibt viele Ansätze der naturnahen Umgestaltung von Flächen und Gebäuden. Welches Potenzial sich auf der jeweiligen Unternehmensfläche verbirgt, würden der NABU dabei gerne mit den Unternehmen gemeinsam eruieren. Dazu bietet der NABU Baden-Württemberg und die Flächenagentur Baden-Württemberg im Rahmen des vom baden-württembergischen Umweltministerium geförderten Projektes „UnternehmensNatur“ eine kostenfreie Beratung für Firmen mit Flächen in Baden-Württemberg an. Gemeinsam werden die Flächen angeschaut und Ideen entwickelt, wie sich das Gelände umgestalten lässt. Kann der Nabu das Unternehmen mit der Ideen begeistern, erhalten die jeweiligen Unternehmen für eine aufbauende Detailplanung einen Beratungszuschuss vom Land Baden-Württemberg von bis zu 1.500 Euro. Bei der Suche nach einem geeigneten Gartenbauplaner unterstützen die Projektkoordinatoren gerne.Weitere Infos zu dem Projekt gibt es hier.
Fördermöglichkeiten für den Bau von Amphibienschutzanlagen
Seit dem 01.01.2020 werden Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Zudem können über das LGVFG auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht die Förderung von Amphibienschutzanlagen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Geldgeber sucht Landschaftspflegeprojekt – AgoraNatura ermöglicht Investitionen in Projekte vor Ort
Unter www.agora-natura.de können sich Privatpersonen und Unternehmen ab jetzt an der Finanzierung und Durchführung vielfältiger Landschaftspflegeprojekte beteiligen. Schon durch kleine Investitionen werden Streuobstwiesen erhalten, wertvolles Ackerland entwickelt oder Schutzflächen für bestimmte Tierarten eingerichtet.