Aktuelles
Starke Aktion auch ohne Zaubertrank
Die Misteln sind bekanntlich für den Zaubertrank von Druide Miraculix eine unverzichtbare Zutat. Den aufständischen Galliern rund um Asterix und Obelix verleiht der Trank übermenschliche Kräfte und schützt das aufständische Gallier-Dorf vor der Übermacht der Römer. Ganz anders verhält es sich mit der Wirkung von Misteln, wenn sie einzelne Laubbaumarten und in unseren Streuobstwiesen vor allem bestimmte Apfelsorten befallen. Ist ein Baum stark betroffen und wird nicht von den Halbschmarotzern befreit, ist er über kurz oder lang dem Tode geweiht. Noch dazu kann er zum Superspreader und Ausgangspunkt eines großflächigen Mistelbefalls in ganzen Streuobstgewannen werden. Dass dies nicht sein muss und dass Panik nicht der richtige Ratgeber ist, zeigte eine Gemeinschaftsaktion von Natur- und Vogelschutzverein Wurmlingen e.V. (NVSV), Landratsamt Tübingen und VIELFALT e.V. (Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Tübingen) am vergangenen Freitag (31.01.2025).
Der Einladung waren gut 10 sehr interessierte und engagierte Streuobstfreundinnen und -freunde gefolgt, die nach der fachlichen und praktischen Einführung durch Joachim Löckelt, Kreisobstbauberater im Landkreis Tübingen, zur Tat schritten. Als hätten sie vom gallischen Wundergesöff getrunken, wurden innerhalb von knapp drei Stunden auf zwei Flurstücken zahlreiche Apfelbäume von Misteln befreit. Die unterschiedlichen Befallsstadien konnten anschaulich erklärt werden und die Teilnehmenden wissen nun, wie dem Baum in der jeweiligen Phase richtig zu helfen ist. Die Gemeinschaftsaktion hat uns viel Spaß gemacht und das Beste ist, dass auch mit dem legendären Bratapfel-Tee von Verena Kienzler richtig was geschafft wurde – es muss nicht immer gleich Zaubertrank sein.
Allen Teilnehmenden herzlichen Dank!
Förderung von Naturschutzprojekten – Ausschreibung 2025 zu Ersatzzahlungen gestartet
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg Projekte, die den Naturschutz im Land voranbringen. Im Zuwendungsbereich „Ersatzzahlungen“ stehen hierfür in diesem Jahr rund 5,2 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind der Stiftung Naturschutzfonds im Jahr 2024 als Abgabe für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft zugeflossen, insbesondere als Ausgleich für den Ausbau der erneuerbaren Energie und der Energieinfrastruktur. Die Ersatzzahlungen sind zweckgebunden für praktische Maßnahmen, beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege einsetzbar. Aufgerufen werden kommunale Stellen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen, sich um diese Fördermittel zu bewerben. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: - Im Projekt sollen praktische Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft umgesetzt werden. - In dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, stehen Ersatzzahlungen zur Verfügung. - Im Vorfeld der Antragstellung ist eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium zum geplanten Projekt erfolgt. Anträge auf Förderung können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Über Anträge auf eine Zuwendung ≤ 50.000 Euro entscheidet die Geschäftsführung fortlaufend. Über Anträge auf Zuwendung > 50.000 Euro und bei Fachkonzepten entscheidet der Stiftungsrat in diesem Jahr, wenn sie bis zum 1. Juli 2025 bei uns eingegangen sind. Am 30. September 2025 endet diese Ausschreibung. Alle Informationen zum Thema Ersatzzahlungen sowie die Unterlagen für die Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite: https://stiftung-naturschutz-bw.de/zuwendungsbereich-ersatzzahlungen. Die Stiftung Naturschutzfonds lädt Sie herzlich zur digitalen Informationsveranstaltung zur aktuellen Ausschreibung ein. Die Veranstaltung findet am 26. Februar 2025 von 10 bis 12 Uhr statt. Bei Interesse wird um Anmeldung bis einschließlich 24. Februar 2025 per E-Mail an Heike.Henn@um.bwl.de gebeten.
Finanzielle Unterstützung für den Erhalt der Kulturlandschaft im Landkreis Tübingen
Jetzt PLENUM-Förderung für 2025 beantragen!
Im Landkreis Tübingen kann das Landesförderprogramm PLENUM („Projekt des Landes Baden-Württemberg zur Erhaltung von Natur und Umwelt“) auf eine mehr als zehnjährige Erfolgsgeschichte zurückschauen. Auch im kommenden Jahr (2025) stehen wieder Landesmittel in Höhe von insgesamt knapp 160.000 Euro für verschiedenste Naturschutzprojekte zur Verfügung.
In diesem Sinne freut sich das PLENUM-Team bei VIELFALT e.V. auf Ihre Förderanfragen. Diese können ab sofort, aber spätestens bis 14. Februar 2025 an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Über das Landesprogramm können seit 2013 im Landkreis Tübingen Projekte unterstützt werden, die dazu beitragen, die Biodiversität unserer Kulturlandschaft durch naturschonende Bewirtschaftung zu bewahren oder Menschen darüber aufzuklären. Über 400 Projekte konnten bisher im Landkreis Tübingen mit über 2,3 Millionen Euro gefördert werden. Ein Überblick zu den Projekten bis Ende 2023 steht auf der Webseite der LUBW zur Verfügung.
Die Fördermöglichkeiten sind dabei sehr vielseitig. Von einfachen Investitionen im Bereich der Landschaftspflege (z.B. Baumpflege, Mahd, Obstauflese, Weidetierhaltung) oder der Verarbeitung / Vermarktung naturverträglich erzeugter Rohstoffe (z.B. Obst von Streuobstwiesen, Wein aus Steillagenweinbau, Fleisch aus extensiver Weidehaltung) bis hin zu Konzeptionen für innovative Landschaftspflegeprojekte (z.B. Beweidungskonzepte), komplexe Natur- und Artenschutzprojekte oder vielgestaltige Umweltbildungsmaßnahmen ist sehr vieles möglich. Wer z.B. Ideen oder konkrete Pläne hat, Strukturen für eine erfolgreiche Vermarkung naturschutzgerecht erzeugter Regio-Produkte auf-/auszubauen oder Lösungsansätze für die zukunftsfähige Nutzung von Streuobstwiesen im Kopf hat, möge sich bitte gerne an VIELFALT e.V. wenden. Wichtig ist, dass alle Projekte direkt oder indirekt zur Erreichung wichtiger Naturschutzziele im PLENUM-Gebiet Landkreis Tübingen beitragen. Besonders erwünscht sind dabei Projekte, die eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit sozialer Benachteiligung ermöglichen.
VIELFALT e.V. unterstützt Privatpersonen, Landwirte, Gewerbetreibende, Initiativen, Vereine, Kommunen und andere dabei, Fördermittel aus dem Landesprogramm zu beantragen. Hierbei wird mit der VIELFALT-Geschäftsstelle geklärt, ob das geplante Projekt förderfähig ist.
Die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen muss zwingend bis zum 16.03.2025 erfolgen, damit die Aussicht auf Förderung besteht.Das PLENUM-Team steht gerne zur Beratung und Antragsabwicklung zur Verfügung.Tel.: 07473/270 12-87, -86 oder /9249873; oder per E-Mail: info@vielfalt-kreis-tuebingen.de.
BNE in der Streuobstpädagogik - Workshop 5. und 6. April 2025
Fortbildungsreihe 2025 Regionalgruppe Neckar AlbMit der UN-Dekade ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) global wie national gefördert worden und in verschiedene (Bildungs-) Bereiche eingedrungen. Bis 2030 soll BNE in allen Bildungsbereichen (Frühkindliche Bildung, Kommunen und Zivilgesellschaft, informelle und non- formale Bildung, Berufliche Bildung, Hochschule und Schule) verankert sein.
In der Fortbildung soll das pädagogische Konzept der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eingehend behandelt und Bildungsangebote im Kontext streuobstrelevanter Themen gestaltet werden. Durch interaktive Methoden werden die Grundlagen der BNE sowie das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsverständnis erarbeitet. Dabei stehen unter anderem folgende Fragen im Mittelpunkt: Was sind die Grundprinzipien einer nachhaltigen Entwicklung? Welche Kompetenzen sollen durch BNE gefördert werden? Wie kann die didaktisch-methodische Umsetzung für die Streuobstpädagogik gestaltet werden?
In einer „Methodenwerkstatt“ erwerben die Teilnehmenden die notwendigen Fähigkeiten, um BNE in ihre Arbeit als Streuobstpädagog*innen zu integrieren und als Multiplikator*innen tätig zu werden. Anhand ausgewählter Themen aus dem Feld der Streuobstpädagogik (z.B. Einführung in die Streuobstwiese und ihre Geschichte, Insekten, Wiesenblumen, Obstarten- und Sorten, Blüte und Befruchtung, Ernte und Verarbeitung...) werden verschiedene Methoden erprobt und ihre Einsatzmöglichkeiten reflektiert. Die Teilnehmenden entwickeln ein eigenes Workshop - Konzept und haben die Gelegenheit, verschiedene Methoden in der Fortbildung auszuprobieren und die gesammelten Erfahrungen in der Gruppe zu reflektieren.
Die Fortbildung umfasst folgende Bausteine:
- Nachhaltigkeitsverständnis und Sustainable Development Goals (SDGs)- Verhältnis von Bildung und Nachhaltige Entwicklung- Ziele und Kompetenzen der BNE- eigene Bildungsprozesse gestalten- Methodenwerkstatt
Das Angebot richtet sich u.a. an die zertifizierten Streuobstpädagog*innen aus dem Landkreis Tübingen auf dem Weg der BnE Zertifizierung unserer Praxis.
Ziel der Fortbildung ist es, dass am Ende nicht nur die Teilnehmenden aus der RG Neckar Alb vom Ergebnis der beiden Tage profitieren, sondern ebenfalls weitere folgenden Zielgruppen:- bereits aktive Streuobstpädagog*innen im Verein Streuobstpädagogen e.V.- Ausbildungsleiter*innen der Streuobstakademie- zukünftige Streuobstpädagog*innen ausgebildet in der Streuobstakademie
Weitere Dokumente:Programm (245,5 KiB)Anmeldung (141,6 KiB)
Veranstaltungen des Schwäbischen Streuobstparadieses 2025
Alle Veranstaltungen des Schwäbischen Streuobstparadieses finden Sie hier.
Kochen, Backen, Basteln - in der Obstwerkstatt der Schwäbischen Streuobstparadieses kann richtig Hand angelegt werden! Das vielfältige Kursprogramm 2025 hat für Groß und Klein was zu bieten! (7,565 MiB)
Erste Jungmost-Probe im Landkreis Tübingen: Ein inspirierendes Treffen der Direktvermarkter
Im Dezember fand im Landkreis Tübingen die erste Jungmost-Probe in kleiner Runde statt, initiiert von VIELFALT e.V. Drei engagierte Direktvermarkter kamen zusammen, um ihre jungen Apfelweine zu präsentieren und sensorisch zu untersuchen.Die Teilnehmer waren: Gerhard Helle von "Feines aus alten Sorten", Rainer Broch von der "Manufaktur Broch", Christian Schmid vom "Streuobstgut Tübingen", der Kreisobstbauberater des Landkreises Tübingen, Joachim Löckelt, und PLENUM-Regionalmanagerin Andrea Kopper.
Bei diesem besonderen Treffen haben wir zuerst selbst versucht, die Proben auszuwerten, bevor wir unsere Ergebnisse mit den Auswertungen von Sensorikwissenschaftlerin Christine Brugger verglichen, die die Proben vorab untersucht und uns ihre Ergebnisse zugeschickt hatte. Die Direktvermarkter teilten zudem wertvolle Einblicke in ihre Ernte- und Verarbeitungsschritte, was es ermöglichte, Rückschlüsse auf die vorliegenden Geruchs- und Geschmackseindrücke zu ziehen.
Die Veranstaltung war nicht nur eine Bereicherung für alle Beteiligten, sondern auch eine Quelle der Inspiration. Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmer für ihre wertvollen Beiträge! Wir freuen uns bereits auf das nächste Treffen im Jahr 2025, wenn die Apfelweine aus der aktuellen Ernte gereift sind und wir neue Geschmackserlebnisse entdecken können.
Neue Maßnahmen im Feldvogelschutz – Kooperationsprojekt KLeVer präsentiert Ergebnisse aus knapp 2 Jahren Feldforschung
Bei Rottenburg öffnet sich das enge Neckartal in Richtung Tübingen zu einer breiten Ebene. In dieser weiträumig offenen und strukturreichen Feldflur liegen die Verbreitungszentren mehrerer Vogelarten des Offenlandes, wie Feldlerche, Grauammer und Rebhuhn. Dort ist der Anteil an ökologisch bewirtschafteten Äckern besonders hoch. Dennoch sind die genannten Feldvögel auch hier aus unterschiedlichen Gründen stark bedroht.Da leider auch der Bioanbau von Luzerne- und Kleegras – im Neckartal und Umgebung mit teilweise hohen Anbauanteilen – Gefahren für den Reproduktionserfolg gefährdeter Feldvögel birgt, wurden im Kooperationsprojekt „Kleegras und Luzerne im Ökolandbau: Maßnahmen zur Vereinbarkeit mit dem Schutz gefährdeter Feldvögel“ (KLeVer) neue Schutzmaßnahmen entwickelt und erprobt. Die Ergebnisse aufwendiger Freilandversuche wurden am Freitag, den 11. Oktober 2024 im Landratsamt Tübingen vorgestellt.Einen Kurzbericht zur Abschluss-Veranstaltung finden Sie hier.
Deutscher Landschaftspflegepreis 2025
Der Deutsche Landschaftspreis (657,8 KiB) wird 2025 zum 21. Mal vom Deutschen Verband für Landschaftspflege verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger können mit dem Logo "Preisträger Deutscher Landschaftspflegepreis" in der Öffentlichkeit auftreten. Zum einen gibt es die Kategorie "Engagierte Personen (657,2 KiB)". Hier möchte die DVL Personen würdigen, die sich in der Landschaftspflege herausragend engagiert haben. Zum anderen werden in der Kategorie "Innovative Projekte (661,6 KiB)" Vorhaben von DVL-Mitgliedern gesucht, die Landschaftspflege mit einem beispielhaften Konzept oder mit unkonventionellen Ideen vorbildlich umsetzen. Die Bewerbungen müssen digital bis zum 28.02.2025 eingegangen sein. Bewerbungen bitte unter Verwendung der im Text markierten Vorlagen an m.matshikiza@dvl.org senden.
Förderprogramm "HÖFE.BILDEN.VIELFALT"
Bei dem Förderprogramm wird Landwirten eine unkomplizierte, finanzielle Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt geboten. Am 25.02.2025 ist der Bewerbungsschluss.
Weitere Infos finden Sie hier.